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Der «Züriputsch», diese Miniatur-Revolution im September 1839, unterschied sich von anderen Bauernerhebungen dadurch, dass das Volk nicht etwa neue Freiheiten und Rechte forderte, sondern im Gegenteil eine allzu fortschrittliche Regierung zu Fall brachte.
Seit der Annahme der freiheitlichen Verfassung von 1831 gehörte Zürich zu den Kantonen, die das Volk als Inhaber der höchsten Gewalt anerkannten. Das neue, liberale Regiment widmete sich vor allem dem
Ausbau des Schulwesens. Für die Heranbildung tüchtiger Lehrer wurde das Seminar in Küsnacht geschaffen. Dieses vorbildliche
«Schullehrer-Institut» stand unter der Leitung des vielseitig begabten Württembergers Thomas Scherr, der im Auftrage des Erziehungsrates zugleich neue, zweckmässige Lehrmittel schuf, die zum erstenmal auch Geschichte, Geographie und Naturkunde in den Unterricht einbezogen.
Heinrich Bosshard
Scherr strebte eine besser ausgebildete und entsprechend besoldete
Lehrerschaft an, die bisher gehaltsmässig sogar hinter den
Nachtwächtern zurückstand. Ueber 400 amtierende amtierende Lehrer unterzog er in den Jahren 1833/34 einer Prüfung, die unglaubliche Missstände aufdeckte. Da gab es Schulmeister, die nichts Geschriebenes
lesen konnten und nicht imstande waren, vierstellige Zahlen zu
schreiben. Einer wusste nichts von Zwingli und Luther, ein anderer
behauptete, bei Sempach sei der Riese Goliath ums Leben gekommen, ein
dritter verlegte Basel ans Schwarze Meer, und ein vierter bezeichnete
Kaspar, Melchior und Balthasar als die ersten Eidgenossen. 75 der
Geprüften mussten aus dem Schuldienst entlassen werden. Diese begannen, gegen Scherr und die neue Schule zu hetzen. Aber auch sonst sollte der Aufschwung des liberalen Kantons nicht ohne Rückschlag bleiben.
Die gesetzliche Schulpflicht verhinderte die Kinder an der Mitarbeit in
Feld und Fabrik. Viele Eltern, welche noch die alte Schule besucht
hatten, verstanden weder Inhalt noch Zweck der neuen Bücher.
Manchenorts sah man in der neuen Schule, die sich von der Bevormundung
der Kirche freigemacht hatte, nur den Abbau der religiösen Bildung. Man sah den Glauben gefährdet. In einzelnen Dörfern kam es zu
Gewalttätigkeiten gegen junge, von Scherr ausgebildete Lehrer und zur Zerstörung der neuen Lehrmittel.
Im Frühjahr 1839 waren der Regierung 316 Petitionen aus zürcherischen Gemeinden zugegangen, von denen die meisten die Vermehrung der Religionsstunden und die Entlassung des verhassten «Schulpapstes» Scherr forderten.
Unter diesen Petitionen an die bedrohte liberale Regierung befand
sich auch eine Eingabe der fortschrittlich gesinnten Gemeinde
Schwamendingen vom 1. März 1839:
«Mögen Sie, Tit., auf der betretenen Bahn fortwandeln und sich auf keine Weise von derselben abbringen lassen. Genehmigen Sie, Herr
Amtsbürgermeister, Hochgeehrte Herren, den Ausdruck des innigsten
Dankes und seien Sie versichert, dass – was auch die Zukunft in ihrem Schosse bergen mag – der Kern des Volkes fest zu Ihnen stehen wird.
Noch unsere spätern Enkel werden einst die Asche derjenigen segnen,
denen Wahrheit, Religion, Recht und Volksbildung am Herzen liegt.
Mit diesen Gefühlen zeichnet Hochachtungsvoll
Bosshard, Lehrer»
Bosshards Namenszug folgten noch weitere 16 Unterschriften. Bestimmt
war die Petition auf Betreiben des Lehrers eingereicht worden, der
selber ein Zögling Scherrs war und an den neuen Lehrmitteln
mitgearbeitet hatte.
Heinrich Bosshard war 1811 in Bolstern bei Winterthur geboren und
wirkte seit 1834 im neuen Schwamendinger Schulhaus. Neben seiner
hervorragenden pädagogischen Tätigkeit wirkte er an der Abfassung von Scherrs Handbuch der Pädagogik mit. Er schrieb vor allem die Abschnitte über die Naturkunde. An kantonalen Lehrerkonferenzen gab er darin auch praktische Lektionen und führte seine selbstverfertigten chemisch-physikalischen Apparate vor. Daneben wirkte er in der kantonalen
Liederbuch-Kommission mit, war Dirigent der Schwamendinger
Gesangsvereine und in seiner spärlichen Freizeit ein bedeutender
Bienenzüchter und aufgeschlossener Bauer.
Als kantonale Bestrebungen zur Schaffung von guten und preiswerten
Jugenschriften wenig Erfolg hatten, ergriff Bosshard selber die
Initiative. Seine Jugendzeitschrift sollte ausser unterhaltenden und
belehrenden Aufsätzen «fortlaufende, kurze Darstellungen der
wichtigsten Tagesereignisse ohne Parteiurteile « bringen. Die
Lehrersynode nahm sich der Sache an, und das im Dezember 1838
erschienene Probeblatt des «Schweizerjünglings» war so zugkräftig, dass
sich in kurzer Zeit über 1500 Abonnenten fanden. Als aber das Blatt
1839 «unchristlicher Tendenzen» verdächtigt wurde, ging die
Abnehmerzahl auf 1100 zurück, und noch im gleichen Jahr musste aus
finanziellen Gründen sein Erscheinen eingestellt werden.
Nach dem «Züriputsch» am 6. September 1839 kam die Regierung des
Kantons wieder in konservative Hände. Das Lehrerseminar wurde
vorübergehend geschlossen und Seminardirektor Scherr entlassen. Unter
dem Deckmantel der Sorge für die Wahrung der Religion wurde mancher
junge Lehrer in seiner bürgerlichen Ehre und in der Existenz bedroht.
Der belastendste Fall im Kanton war der von Heinrich Bosshard. Unter
Kollegen hatte er sich mehrmals in humoristisch-satirischer Art über
das neue Regiment ausgelassen. Er wurde deshalb «von der
Staatsanwaltschaft wegen lästernder Reden in Untersuchung gezogen». Am
16. Oktober 1839 stellte ihn der Erziehungsrat in seiner Schultätigkeit
ein. Dies geschah auf eine Klage des Schwamendinger Pfarrers Salomon
Wirz, da angeblich «in der Gemeinde gegen Bosshard starke Aufregung
herrsche und von Seiten der Gutgesinnten (!) Exzesse zu befürchten
seien».
Das Kriminalgericht wies die Klage zurück und übergab sie dem
Bezirksgericht. Vergeblich petitionierten 63 Hausväter für ihren
Lehrer. Einen Rekurs des Angegriffenen wies der Regierungsrat am 4.
Dezember 1839 ab. weil Bosshard der Religionsstörung als eines
Vergehens beschuldigt sei, das zum voraus die Untauglichkeit für den
Beruf eines Volksschullehrers begründe.
Am 8. Januar 1840 wurde Bosshard zu acht Tagen Gefängnis, 40 Franken Busse
und 44 Franken Kosten verurteilt und für fünf Jahre als unfähig zur
Bekleidung von Stellen erklärt, wobei erst noch die günstigen Zeugnisse
der Gemeindeschulpflege strafmildernd angerechnet wurden. Das
Obergericht sprach Bosshard am 2. Februar 1840 zwar frei, fand ihn aber
zur Weiterführung der Schule zu verdächtig. Dafür holten ihn nach dem
Urteilsspruch Schulkinder und Bürger im Triumph in Zürich ab. Als
Begrüssungslied sangen sie «Lobt froh den Herrn!», und die Gemeinde
wählte ihn zu ihrem Schreiber.
Erst nachdem im Dezember 1840 wieder eine Petition von 101
Schulgenossen eingegangen war, hob der Erziehungsrat «in Anbetracht der
über das Benehmen des Schullehrers Bosshard während der Zeit der
Suspension ausgestellten guten Zeugnisse» mit fünf gegen vier Stimmen
am 27. April 1841 die Amtseinstellung auf. Aber die Schulbehörde
wurde aufgefordert, «über die Dienstverrichtungen und das sittliche
Benehmen des Herrn Bosshard fernerhin ein wachsames Auge zu haben.»
Weitherum bekannt wurde Bosshard als Dichter des Sempacherliedes,
dessen Text er um 1836 herum schrieb. Seine rastlose Tätigkeit hatte so
an seiner Gesundheit gezehrt, dass er sich 1850 zum Rücktritt
entschliessen musste. Er liess sich mit seiner Familie als Farmer,
Naturforscher und Dichter in Nordamerika nieder und starb dort 1877. Im
Jahre 1909 wurde ihm von Amerika-Schweizern in Highland, Illinois,ein
Denkmal gesetzt.
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