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Zünfter
Die Zunft Schwamendingen umfasst einerseits Gründungszünfter, denen wir das Bestehen unserer Zunft verdanken und andererseits Zünfter, die seit der Gründung neu aufgenommen worden sind.

Im Interesse eines kontinuierlichen und gesunden Wachstums unserer Zunft dank neuen Zünftern, die auch in unseren Kreis passen, dauert der Prozess ab erster Teilnahme an einem unserer Anlässe bis zur Aufnahme als Zünfter wenigstens rund drei Jahre. Dies ist sehr wichtig, wird ein Zünfter doch auf Lebenszeit gewählt. Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl und ein vertieftes gegenseitiges Kennenlernen.

Interessiert sich ein Schweizer Bürger mit gutem Leumund und bürgerlicher Gesinnung für die Aufnahme in unsere Zunft, und hat er das 25. Altersjahr vollendet, so kann er als persönlicher Gast eines Zünfters zu Zunftanlässen eingeladen werden. Zeigt es sich, dass der Gast in unsere Zunft passt und es ihm in unserem Kreis gefällt, und erfüllt er die festgelegten Kriterien, so können ihn seine beiden Paten der Vorsteherschaft zur Wahl als Zunftanwärter vorschlagen. Folgt die Vorsteherschaft diesem Antrag, kann sie dem Hauptbott nach Ablauf eines Jahres den Anwärter zur Wahl als Zünfter vorschlagen (näheres unter «Anwärter»). Ein etwas einfacheres Prozedere kennen wir für Söhne und Schwiegersöhne von Zünftern.